Emder Schulungszentrum
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Integration unter Vorbehalt – BAMF stoppt Zulassungen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 9. Februar 2026 in einem Rundschreiben angekündigt, dass im laufenden Haushaltsjahr „bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen“ zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können . Was heißt das konkret? Betroffen sind Personen, die bislang im sogenannten Ermessensverfahren zu Integrationskursen zugelassen werden…