Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 9. Februar 2026 in einem Rundschreiben angekündigt, dass im laufenden Haushaltsjahr „bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen“ zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können .
Was heißt das konkret?
Betroffen sind Personen, die bislang im sogenannten Ermessensverfahren zu Integrationskursen zugelassen werden konnten. Dazu zählen insbesondere:
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Geduldete (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG)
- viele Menschen aus der Ukraine
- bestimmte Unionsbürger
Für diese Gruppen gilt nun: Neue Zulassungen werden vorerst nicht mehr ausgesprochen. Bereits erteilte Teilnahmeberechtigungen behalten ihre Gültigkeit, laufende Kurse können also regulär fortgeführt werden . Wer keine Zulassung erhält, kann nur noch als Selbstzahler teilnehmen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Personen mit einem gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme (§ 44 Abs. 1 AufenthG) sind von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einschnitt betrifft die Gruppen, bei denen die Teilnahme bislang im Ermessen der Behörde stand.
Welche Einrichtungen sind in Emden betroffen?
Integrationskurse werden in Emden vor allem von drei Trägern angeboten:
- der Volkshochschule Emden (VHS),
- Grone,
- dem Emder Schulungszentrum.
Wie stark sich der Zulassungsstopp auf den laufenden und geplanten Kursbetrieb auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmende bislang über § 44 Abs. 4 zugelassen wurden. Wenn ein erheblicher Anteil der Kurse mit diesen Gruppen gefüllt wurde, könnte es künftig schwieriger werden, neue Kurse wirtschaftlich zu starten.
Noch ist unklar, ob es sich um eine kurzfristige haushaltstechnische Maßnahme handelt – oder um einen strukturellen Einschnitt in der Integrationsarbeit.
Wie es weitergeht
In den kommenden Tagen werden Gespräche mit den lokalen Kursträgern geführt. Ziel ist es zu klären:
- Wie viele Teilnehmende in Emden bislang über § 44 Abs. 4 zugelassen wurden,
- ob geplante Kurse ausfallen könnten,
- welche Gruppen konkret betroffen sind,
- und welche sozialen oder arbeitsmarktpolitischen Folgen sich daraus ergeben.
Diese Recherche ist Teil einer Serie zur lokalen Umsetzung bundespolitischer Entscheidungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche konkreten Auswirkungen sie in Emden haben – für Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte und Teilnehmende.
