Wenn niemand sein Fahrrad vermisst

Fundsachen-Versteigerung am 11. April auf dem Neuen Markt

Am 11. April 2026 um 11 Uhr versteigert die Stadt Emden auf dem Neuen Markt Fundsachen, für die sich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Eigentümer gemeldet haben. Grundlage ist § 973 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Werden verlorene Gegenstände nicht abgeholt, dürfen sie öffentlich meistbietend verkauft werden.

Wer glaubt, Anspruch auf einen der Gegenstände zu haben, kann seine Rechte noch bis zum 28. März 2026 beim Bürgerbüro geltend machen (§ 980 Abs. 1 BGB). Die zu versteigernden Stücke können zwei Stunden vor Beginn besichtigt werden. Verkauft wird gegen Barzahlung.

Welche Gegenstände konkret unter den Hammer kommen, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei solchen Versteigerungen häufig um Fahrräder, Elektronik oder kleinere Wertgegenstände – also Dinge des Alltags.

Eine Fundsachen-Versteigerung ist mehr als ein Verwaltungstermin. Sie ist ein kleiner Einblick in das, was in einer Stadt verloren geht – und nicht wieder abgeholt wird. Wie viele Gegenstände jährlich im Emder Fundbüro landen, wie viele zurückgegeben werden und wie hoch die Erlöse ausfallen, ist bislang nicht öffentlich bekannt.

Stadtwalk wird diese Zahlen erfragen. Denn auch scheinbar beiläufige Verwaltungsvorgänge erzählen etwas über Mobilität, Konsum und Bewegung in einer Stadt.